AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ElecTech Solutions GmbH

Geltungsbereich der vorliegenden AGBs

Die vorliegenden AGBs gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der ElecTech Solutions. Es gelten zudem die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn dies in den vorliegenden AGBs nicht anders geregelt ist.

Es gelten ausschließlich die AGB der ElecTech Solutions. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt ElecTech Solutions nicht an, außer dies wird schriftlich durch ElecTech Solutions erklärt. Die vorliegenden AGBs gelten auch dann, wenn ElecTech Solutions in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

Vertragsverhältnis

Eine mündliche Vereinbarung (zu allen Themen der Geschäftsbeziehung) ist nur dann wirksam, wenn diese von ElecTech Solutions schriftlich bestätigt wird. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

ElecTech Solutions ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Datenschutz

ElecTech Solutions wird die Daten des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen verarbeiten, speichern und, wenn gewünscht, löschen.

Werktage

Der Samstag gilt als Werktag.

Kostenvoranschlag / Angebot

ElecTech Solutions erstellt für Interessenten mindestens ein kostenloses Angebot; darüber hinaus behält sich ElecTech Solutions vor, weitere gewünschte Angebote nach Aufwand (max. 300 €) in Rechnung zu stellen. Bei erfolgter Beauftragung wird der Rechnungsbetrag auf die Auftragskosten angerechnet.

Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der ElecTech Solutions sind freibleibend und unverbindlich, soweit das Angebot von ElecTech Solutions nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet wird.

ElecTech Solutions behält sich die Bildung von Sammelpositionen vor. In den Sammelpositionen werden Arbeitsleistungen, Materialien und Ersatzteile preislich zusammengefasst und als eine Rechnungsposition bzw. Angebotsposition ausgewiesen.

Angebote in Prospekten, Anzeigen, Katalogen oder Angaben auf der Homepage der ElecTech Solutions, von Herstellern, deren Subunternehmer oder Dritten sind im Hinblick auf den Vertragsgegenstand für die ElecTech Solutions nicht bindend und stellen keine ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Vertrags oder der AGBs dar. Herstellergarantien werden, im Falle einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe, von ElecTech Solutions nicht übernommen.

Art und Umfang der von ElecTech Solutions zu erbringenden Lieferung/Leistung und der Gegenleistung des Auftraggebers bestimmen sich nach dem Auftrag; dieser wird in der Auftragsbestätigung zusammengefasst. Mündliche Zusagen, Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern der ElecTech Solutions bedürfen zur Rechtswirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung der ElecTech Solutions. Dies gilt insbesondere bei Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags.

Nachträge

Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Angebots ausgeführt, müssen lediglich zusätzliche Arbeiten gesondert anzuführen werden. Für vom Auftraggeber veranlasste Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Auftragsbestätigung abweichen, kann ein Nachtragsangebot angefordert bzw. von ElecTech Solutions abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

Auftragsgegenstand

Der Auftraggeber ermächtigt ElecTech Solutions, Unteraufträge zu erteilen und Waren für den Auftraggeber zu kaufen, die für den Auftrag notwendig sind.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden des Auftragnehmers bleibt unberührt.

Stornierung

Sofern der bereits rechtskräftig erteilte Auftrag durch den Auftraggeber vor endgültiger Durchführung des Auftrages zurückgezogen wird, jedoch ElecTech Solutions schon etwaige Kosten für die Bearbeitung des Auftrages entstanden sind, sind diese durch den Auftraggeber zu erstatten.

Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Für den Fall, dass sich die Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Fertigstellung der Leistung erhöht oder erniedrigt, ist die in der Rechnung auszuweisende Mehrwertsteuer entsprechend der Erhöhung oder Erniedrigung anzupassen.

Abschlagszahlungen / Vorauszahlungen

Abschlagszahlungen sind immer nach Absprache möglich.

Die vereinbarte Vergütung ist nach der handwerklichen Fertigstellung durch den Auftragnehmer in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

Generell ist ElecTech Solutions berechtigt, von dem Auftraggeber Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.

Bei Aufträgen, deren Ausführung (vertragsgemäß oder aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat) über zwei Wochen andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen zu leisten. Dies gilt auch für Komponenten und Waren, welche angeliefert oder eigens angefertigt werden.

ElecTech Solutions ist zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern und die Bezahlung offener Forderungen der ElecTech Solutions aus dem Auftrag gefährdet.

Zahlungsziel / Verzug

Rechnungen der ElecTech Solutions über fällige Forderungen sind innerhalb des auf der jeweiligen Rechnung vermerkten Zahlungszieles in voller Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung möglich.

Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der ElecTech Solutions den entstandenen Verzugsschaden gemäß der gesetzlichen Regelung zu ersetzen.

Der Auftraggeber hat während des Zahlungsverzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten und haftet wegen der Leistung auch für eine zufällige Verschlechterung der Lieferung/Leistung, es sei denn der Käufer erbringt den Nachweis, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten wäre.

Bei einem Verzug ist ElecTech Solutions berechtigt, die Leistung oder die Auslieferung von Waren und Produkten zu verweigern, den Verzögerungsschaden geltend zu machen und vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung des fälligen Anspruchs.

ElecTech Solutions ist dazu berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von über 1 Monat den gesetzlichen Verzugszinssatz nach §288 BGB in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der ElecTech Solutions vorbehalten; begehrt ElecTech Solutions einen höheren Verzugsschaden, ist dem Auftraggeber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe eingetreten ist.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der nach dem Vertrag zu bewirkenden Lieferung/Leistung behält ElecTech Solutions das Eigentum an dem Liefergegenstand.

Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstand darf vor Bezahlung der gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber weder an Dritte verpfändet noch übereignet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ElecTech Solutions unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand bevorstehen oder erfolgen. Der Auftraggeber ist ebenso verpflichtet, Dritte, welche Zugriff auf den Liefergegenstand nehmen, vor Bezahlung der gesicherten Forderungen der ElecTech Solutions auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile oder Ähnliches nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich ElecTech Solutions das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung vor.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann ElecTech Solutions vom Auftraggeber den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile verlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

Abnahme, Gewährleistung und Haftung

Nach handwerklicher Fertigstellung der vertraglichen Lieferungen/Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß ausgeführte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt, beginnend mit dem Tag der Abnahme und soweit nicht anders vereinbart, 2 Jahre. Liegt der Verkauf einer Sache vor, beginnt die Verjährungsfrist mit der Übergabe und Eigentumsverschaffung.

Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn ElecTech Solutions dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung eine angemessene Frist (höchstens 4 Wochen) zu Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert.

Eine Garantie wird von ElecTech Solutions nicht erklärt.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Mängel und Nachbesserung

Tritt ein Mangel an der von ElecTech Solutions erbrachten Sache/Leistung auf, muss ElecTech Solutions darüber in Kenntnis gesetzt werden. ElecTech Solutions muss die Möglichkeit auf Nachbesserung bzw. Störungsbehebung gegeben werden. Sollte durch das Eingreifen Dritter weitere Fehler auftreten bzw. sollte ElecTech Solutions nachweisen können, dass ein Eingreifen Dritter vorliegt, behält sich ElecTech Solutions das Recht vor, die Störungsbehebung auch in der Gewährleistungszeit zu berechnen.

Soweit der Auftraggeber die Beseitigung von Mängeln verlangen kann, ist er nicht berechtigt, den Ausgleich eines fälligen Zahlungsanspruchs über den Betrag eines angemessenen Teils der Vergütung zur Beseitigung der Mängel hinaus zu verweigern.

Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

Erfolgt die Reparatur beim Auftraggeber, so hat der Auftraggeber ElecTech Solutions die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Auftraggeber vorzunehmen.

Im Fall der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die mangelbehaftete Sache/Leistung und etwaig hieraus gezogenen Nutzungen an ElecTech Solutions nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

Berechnet werden grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsschluss und der vereinbarten Leistungs-/Lieferzeit diese Kostenfaktoren (insbesondere der Materialeinkauf) ändern, so ist ElecTech Solutions berechtigt, den Beginn von neuen Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung zu verlangen.

Für die Rechte des Auftraggebers für Sach- und Rechtsmängel einschließlich Falsch- und Minderleistung sowie unsachgemäßer Montage gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Auftrags-bedingen keine hiervon abweichende Regelung enthalten ist.

ElecTech Solutions ist berechtigt, soweit der erste Versuch einer verlangten Nacherfüllung fehlschlägt, einen zweiten Versuch zur Mängelbeseitigung zu unternehmen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung begehren will. Das Recht von ElecTech Solutions, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen, z.B. wegen eines unverhältnismäßigen Aufwands, zu verweigern, bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann die Ersatzvornahme und die daraus erwachsenen Aufwendungen vom ElecTech Solutions nicht verlangen, wenn der ElecTech Solutions die Nacherfüllung zu Recht verweigert.

Hat ElecTech Solutions die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Auftraggeber vom Vertrag nicht zurücktreten, solange die Pflichtverletzung unerheblich ist.

ElecTech Solutions ist berechtigt, die Mängelbeseitigung von der Bezahlung offener und fälliger Zahlungen unter Abzug eines angemessenen Teilbetrags für die Kosten der Beseitigung vorhandener Mängel abhängig zu machen.

Rügt der Auftraggeber einen Mangel und begehrt dessen Beseitigung, obwohl er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass kein Mangel vorliegt bzw. im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet und hat ElecTech Solutions die hieraus entstandenen Kosten (Untersuchungskosten, Fahrtzeiten, Zeitaufwand etc.) zu erstatten.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit

Der Gerichtsstand ist Nürnberg / Amtsgericht Nürnberg.

Die Abtretung von dem Auftraggeber gegenüber ElecTech Solutions zustehenden Ansprüche oder Rechte ist ohne Zustimmung von ElecTech Solutions ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.